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   BGH, 14.11.1978 - X ZR 11/75   

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https://dejure.org/1978,2158
BGH, 14.11.1978 - X ZR 11/75 (https://dejure.org/1978,2158)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1978 - X ZR 11/75 (https://dejure.org/1978,2158)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1978 - X ZR 11/75 (https://dejure.org/1978,2158)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Patentverletzung - Anforderungen an die Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen - Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör, auf Beweisverhandlung und auf erschöpfende Aufklärung des Sachverhalts durch das Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 720 (Ls.)
  • MDR 1979, 398
  • GRUR 1979, 271
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.02.1975 - X ZR 24/74

    Äquivalenz

    Auszug aus BGH, 14.11.1978 - X ZR 11/75
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats liegt Äquivalenz dann vor, wenn bei den sich gegenüberstehenden Ausführungsformen Aufgabe und technischer Erfolg gleich, die zur Lösung der Aufgabe und damit zur Erzielung des gleichen Erfolges (der gleichen Wirkung) verwendeten Mittel aber verschieden sind und sie der Durchschnittsfachmann aufgrund seines Fachwissens im Prioritätszeitpunkt aus der Patentschrift zur Herstellung desselben Endprodukts, d.h. zur Lösung der konkreten Aufgabe auffinden konnte (u.a. BGHZ 64, 86, 93 ff. - Metronidazol; BGH GRUR 1976, 88, 89 - Skistiefelabsatzbefestigung).
  • BAG, 31.05.1960 - 5 AZR 326/58

    Ablehnung eines Sachverständigen - Ablehnungsgesuches - Entscheidung durch

    Auszug aus BGH, 14.11.1978 - X ZR 11/75
    Daher weicht die vorliegende Entscheidung von der Rechtsmeinung des Bundesarbeitsgerichts (JZ 1960, 606, 607) nicht ab, das sich mit dem zuletzt genannten Sachverhalt zu befassen hatte.
  • BGH, 15.05.1975 - X ZR 35/72

    Beachtung der Veränderung der Patentlage in der Revisionsinstanz - Erlöschen

    Auszug aus BGH, 14.11.1978 - X ZR 11/75
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats liegt Äquivalenz dann vor, wenn bei den sich gegenüberstehenden Ausführungsformen Aufgabe und technischer Erfolg gleich, die zur Lösung der Aufgabe und damit zur Erzielung des gleichen Erfolges (der gleichen Wirkung) verwendeten Mittel aber verschieden sind und sie der Durchschnittsfachmann aufgrund seines Fachwissens im Prioritätszeitpunkt aus der Patentschrift zur Herstellung desselben Endprodukts, d.h. zur Lösung der konkreten Aufgabe auffinden konnte (u.a. BGHZ 64, 86, 93 ff. - Metronidazol; BGH GRUR 1976, 88, 89 - Skistiefelabsatzbefestigung).
  • BGH, 11.07.1963 - Ia ZR 68/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.11.1978 - X ZR 11/75
    Die patentverletzende Ausführungsform darf gegenüber dem geschützten Erfindungsgedanken nicht erfinderisch sein (BGH a.a.O.; vgl. auch BGH GRUR 1964, 132, 134, 135 - Kappenverschluß).
  • OLG Köln, 13.03.1974 - 2 U 55/73
    Auszug aus BGH, 14.11.1978 - X ZR 11/75
    Geschieht das nicht, sondern wird die Ablehnung erst in der Endentscheidung für unbegründet erklärt, so liegt darin in der Regel schon deswegen ein Verfahrensverstoß (vgl. BGH LM a.a.O.), weil dadurch der in § 406 Abs. 5 ZPO eröffnete Beschwerderechtszug abgeschnitten wird (vgl. o.a. Schrifttum und OLG Köln MDR 1974, 761; OLG Düsseldorf JZ 1977, 564, 565).
  • BGH, 15.12.1970 - X ZR 23/64

    Verfahren zur Herstellung von elastischen Schaumstoffen aus Polyestern und

    Auszug aus BGH, 14.11.1978 - X ZR 11/75
    Ihm liegt nach den Feststellungen des Senats im Nichtigkeitsverfahren X ZR 23/64 (urteil vom 15. Dezember 1970) die Aufgabe zugrunde, die nach dem Stand der Technik bekannten Verfahren zur Herstellung von Schaumstoffen in Richtung eines brauchbaren Materials zu verbessern.
  • OLG Düsseldorf, 21.04.1977 - 13 U 177/76
    Auszug aus BGH, 14.11.1978 - X ZR 11/75
    Geschieht das nicht, sondern wird die Ablehnung erst in der Endentscheidung für unbegründet erklärt, so liegt darin in der Regel schon deswegen ein Verfahrensverstoß (vgl. BGH LM a.a.O.), weil dadurch der in § 406 Abs. 5 ZPO eröffnete Beschwerderechtszug abgeschnitten wird (vgl. o.a. Schrifttum und OLG Köln MDR 1974, 761; OLG Düsseldorf JZ 1977, 564, 565).
  • BGH, 14.05.2019 - VI ZR 393/18

    Schadensersatzprozess: Berufungsgrund bei Entscheidung über eine

    Der Klägerin als ablehnender Partei wurde hierdurch der in § 406 Abs. 5 ZPO eröffnete Beschwerderechtszug abgeschnitten (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 1978 - X ZR 11/75, MDR 1979, 398, juris Rn. 27) und sie wurde gezwungen, von dem Rechtsmittel gegen die Endentscheidung Gebrauch zu machen, obwohl sie insoweit nur eine Voraussetzung der Sachentscheidung, nämlich die Sachaufklärung im tatsächlichen Bereich, als fehlerhaft gerügt hat (vgl. OLG Düsseldorf, JZ 1977, 564, juris Rn. 24 f.).

    Die Entscheidung ist auch in der Sache nicht zu beanstanden, wie der Senat jedenfalls in der vorliegenden Verfahrenssituation zu prüfen hat; die insoweit entgegenstehende frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 14. November 1978 - X ZR 11/75, MDR 1979, 398, juris Rn. 28) sowie des Bundessozialgerichts (Beschluss vom 29. April 1982 - 2 BU 42/82, juris Rn. 5) beruhte maßgeblich auf der Unanfechtbarkeit von Beschwerdeentscheidungen nach § 567 Abs. 3 und 4 ZPO a.F. und ist durch die wiederum im Rahmen der ZPO-Reform geschaffene Rechtsbeschwerde und die darin liegende Einbeziehung des Bundesgerichtshofs in den Beschwerderechtszug (vgl. Heßler in Zöller, ZPO, 32. Aufl., vor §§ 574-577 Rn. 1) überholt.

  • BSG, 15.03.1995 - 5 RJ 54/94

    Begründung eines Verfahrensmangels durch die Verwertung eines

    Unterläßt das Gericht, welches das Gutachten verwertet hat, eine solche gesonderte, der Sachentscheidung vorausgehende Beschlußfassung, so ist dies rechtsfehlerhaft (vgl Bundessozialgericht , Urteil vom 31. Juli 1975 - SozR 1750 § 406 Nr. 1 und Beschluß vom 29. April 1982 - SozR 1500 § 160 Nr. 48; Bundesarbeitsgericht , Urteil vom 31. Mai 1960 - BB 1960, 606; Bundesfinanzhof , Urteil vom 17. Februar 1987 - BB 1987, 1592; Bundesgerichtshof , Urteile vom 6. November 1958 - BGHZ 28, 302, 306, vom 4. Dezember 1958 - NJW 1959, 293 und vom 14. November 1978 - MDR 1979, 398, jeweils mwN).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2014 - 21 U 69/14

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Entscheidung über ein gegen einen

    Die Entscheidung über ein gegen einen Sachverständigen gerichtetes Ablehnungsgesuch im die Instanz abschließenden Urteil ist grundsätzlich verfahrensfehlerhaft, da auf diese Weise der Partei der Beschwerderechtszug abgeschnitten wird (BGH, Urteil vom 14.11.1978, X ZR 11/75; OLG Düsseldorf, Urteil vom ein 20.04.1977, 13 U 177/76 (BeckRS 1977, 01533); OLG Köln OLGZ 1974, 478).
  • BSG, 11.03.2016 - B 13 R 7/15 BH
    Im Übrigen ist der Revisionsinstanz die Überprüfung einer Entscheidung des Berufungsgerichts zur Ablehnung eines Sachverständigen auch dann verwehrt, wenn diese erst in dem Urteil erfolgt (BSG Urteil vom 28.9.1999 - B 2 U 32/98 R - BSGE 84, 281, 283 = SozR 3-2200 § 605 Nr. 1 S 3, unter Bezugnahme auf BGH Urteil vom 14.11.1978 - X ZR 11/75 - LM Nr. 6 zu § 406 ZPO; ebenso BGH Urteil vom 15.1.1988 - V ZR 197/86 - NJW-RR 1988, 524; aus dem Urteil des BSG vom 2.5.2001 - B 2 U 29/00 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 13 S 40 - ergibt sich nichts anderes, denn dort wird ein beachtlicher Verfahrensmangel nur für den Fall angenommen, dass das LSG eine Entscheidung über das Ablehnungsgesuch völlig, dh auch im Urteil, unterlässt).
  • BGH, 15.01.1988 - V ZR 197/86

    Berufungsgericht - Beweisaufnahme - Arglistiges Verschweigen - Erhebliche Mängel

    Dann aber ist auch die hier verfahrenswidrig erst im Urteil getroffene Entscheidung über das Gesuch mit der Revision nicht angreifbar, weil eine Nachprüfung auch bei formal richtiger Art der Entscheidung unzulässig gewesen wäre (BGH, NJW 1959, 293 (294); NJW 1979, 720 L = LM § 406 ZPO Nr. 6 = MDR 1978, 398) .
  • BSG, 05.07.1979 - 9 RV 58/78
    Ein solcher Fall ist nach der jüngeren Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 14. November 1978 - X ZR 11/75; Leitsatz: NJW 1979, 720) von dem Sachverhalt abzugrenzen, welcher der Entscheidung des BAG zugrunde liegt.
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